Polizeigesetzrevision ist auf Kurs – FDP Aargau erfreut über Verbesserungen gegenüber Anhörungsvorlage

Für die FDP Aargau ist es wichtig, dass der Kanton Aargau als Arbeitgeber attraktiv bleibt – sowohl für die Lehrpersonen als auch für die Angestellten der kantonalen Verwaltung. Die vorgeschlagene Anpassung des Lohndekrets widerspiegelt eine Anhebung der Lohnsumme von rund 6 Prozent, was erhebliche Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden mit sich bringt. Deshalb ist eine mehrstufige Umsetzung zumindest zu prüfen. Die FDP begrüsst, dass bei der lohnmässigen Einstufung künftig nicht mehr alleine auf das Lebensalter, sondern auch die Erfahrung abgestützt wird. Mit den neu geschaffenen, erweiterten Laufbahnoptionen wird der Aargau im nationalen Vergleich zum fortschrittlichen Arbeitgeber.

Rechtzeitige polizeiliche Prävention ist vor allem in den Bereichen der Gewalttaten, insbesondere der häuslichen Gewalt, der organisierten Kriminalität und der Internetdelikte notwendig. Dazu sieht der Gesetzesentwurf klar definierte Instrumente bei der präventiven Observation, der präventiven verdeckten Fahndung und der präventiven verdeckten Ermittlung vor. Sie werden im Bedrohungsmanagement durch Kontakt- und Annäherungsverbote, Gefährdungsmeldungen, Gefährdermahnungen, Meldeauflagen sowie Personenschutz ausserhalb eines Strafverfahrens ergänzt. Diese zum Teil neuen Kompetenzen sind angesichts der erweiterten Bedrohungslage für die Bevölkerung und die Wirtschaft durch die weltweit gestiegene Mobilität und die rasch zunehmenden Möglichkeiten im Internet erforderlich. Sie dürfen aber die persönliche Freiheit in unserer liberalen Gesellschaft nicht übermässig und unnötig einschränken.

 

Keine Verlängerung des Polizeigewahrsams und klare Schnittstellen zwischen den Strafrechtsorganen

Ursprünglich wollte der Regierungsrat den polizeilichen Gewahrsam von 24 Stunden auf zehn Tage ausdehnen, was von der FDP Aargau abgelehnt wurde. Der Regierungsrat verzichtet nun auf diese Gesetzeserweiterung. Auch die Kantonsverfassung garantiert, dass ein Freiheitsentzug innert 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden muss. Die Schnittstellen zwischen der polizeilichen Tätigkeit und der Arbeit der Staatsanwaltschaften und der Jugendanwaltschaft werden durch neue Informationspflichten geregelt. Anträge der Kantonspolizei an das Zwangsmassnahmengericht müssen gleichzeitig der Oberstaatsanwaltschaft oder der Jugendanwaltschaft mitgeteilt werden. Dadurch können diese Strafverfolgungsorgane bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Verfahren an sich ziehen und weiterführen. Damit werden die Bedenken, die die FDP Aargau im Anhörungsverfahren vorgebracht hat, berücksichtigt. Mit den neuen direkten Beschwerdemöglichkeiten gegen polizeiliche Anordnungen an das Obergericht und an das Verwaltungsgericht wird der Rechtsschutz für betroffene Personen wesentlich verbessert.

 

Ausgewogene Vorlage

In einer Gesamtwürdigung erscheint die Vorlage zur Revision des Polizeigesetzes als ausgewogen. Auch wenn es in einzelnen Punkten in der parlamentarischen Kommissions- und Plenumsberatungen noch zu Anpassungen kommen könnte, entspricht der neue Gesetzestext einerseits den aktuellen Anforderungen der präventiven Polizeiarbeit und anderseits dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung gegen allfällige ungerechtfertigte Übergriffe der Polizei.


Weitere Auskünfte:
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