Eliminierung von Fehlanreizen durch Finanzierung aus einer Hand - FDP Aargau begrüsst Stossrichtung des Entwurfs zur Revision Betreuungsgesetz

Die FDP.Die Liberalen Aargau unterstützt die vom Regierungsrat in der Anhörung vorgeschlagenen Änderungen des Betreuungsgesetzes und das Bestreben, dass stationäre und ambulante Leistungen künftig über das Betreuungsgesetz angeboten und auf gleiche Weise finanziert werden. Zentral ist aus Sicht der FDP die Eliminierung von Fehlanreizen bei gleichzeitiger angemessener Berücksichtigung des jeweiligen Einzelschicksals. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Regelung der kantonsseitigen Finanzierung müssen im weiteren Prozess noch im Detail analysiert und optimiert werden.

Mit dem der Umsetzung des Entwicklungsschwerpunkt EP315 E005 wird mittels des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) des Kantons Aargau das Kostenwachstum bei Leistungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gebremst, ohne dabei deren Betreuung einzuschränken. So sollen Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen künftig die Möglichkeit haben, mittels gezielt auf den Bedarf ausgerichteter ambulanter Leistungen selbstbestimmt ausserhalb von Einrichtungen zu wohnen und am gesellschaftlichen Alltag teilzuhaben. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollen dagegen möglichst in der Familie aufwachsen und nicht fremdplatziert werden. Die FDP unterstützt diese Weiterentwicklung des Systems, die auf der Umsetzung eines überparteilichen, von der FDP angeführten Postulats (15.217) im Grossen Rat basiert. 

Lastenverschiebung: kritische Überarbeitung erforderlich

Die Gemeinden werden gemäss der neuen Regelung finanziell um rund 2,1 Millionen Franken entlastet, da Pflegeplatzierungen und aufsuchende Familienarbeit durch den Kanton finanziert werden. Für den Kanton entstehen Mehrausgaben in derselben Höhe, die über den Lastenausgleich ausgeglichen werden sollen. «Die detaillierten Mechanismen müssen im Grossen Rat noch kritisch betrachtet und diskutiert werden.», hält Grossrätin Christine Keller, Ressortleiterin Bildung, Kultur und Sport, ab.

Zuständigkeiten klar regeln

Des Weiteren ist die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden klar zu definieren. Die Gemeinden sind gemäss Pflegekinderverordnung PAVO für die Aufsicht der Pflegefamilien zuständig. Hier müssen klare Schnittstellen mit dem Kanton vereinbart und institutionalisiert werden, damit die Zusammenarbeit mit den Familienplatzierungsorganisationen (FPO) finanziell und organisatorisch reibungslos verläuft.

Die FDP ist einverstanden und begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. «Bei all den finanziellen und strukturellen Diskussionen ist für die FDP letztlich entscheidend, dass im Einzelfall für die Betroffenen die passende Lösung gefunden wird», schliesst Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteipräsident, ab.

 


Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91